So helfen Sie mit

Geldauflagen

So einfach kann Hilfe sein! Gerichtlich angewiesene Geldauflagen.

Staatsanwälte und Richter haben die Möglichkeit, unseren STREUNERHerzen zu helfen, indem sie unseren Verein bei der Verhängung von Bußgeldern und Zahlung von Geldauflagen berücksichtigen. Es liegt in ihrem eigenen Ermessen, welcher gemeinnützigen Organisation sie den entsprechenden Betrag zukommen lassen.

Wir möchten auf diesem Wege alle tierlieben Staatsanwälte und Richter herzlich bitten, unsere Hunde und Katzen, sowie die verschiedenen Präventionsprojekte zu unterstützen.

Falls Sie jemanden kennen, der als Staatsanwalt oder Richter tätig ist, wäre es wundervoll, wenn Sie die Person auf unsere Bitte ansprechen. Helfen Sie uns, den Tieren einen Weg in ein besseres, schmerzfreies Leben zu ebnen! Herzlichen Dank.

Wir sind registriert in der Liste der Empfänger von Geldauflagen in Ermittlungs-,
Straf- und Gnadenverfahren der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen

Unser Antrag auf Registrierung (Antrag-Nummer: 4100-316/10396)

Neue Kennziffer in der Online-Datenbank: E-07719

Hier können Sie sich unser PDF mit der Zulassung ausdrucken:

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  Bescheinigung7,52 KB


Ansprechpartner

Stefanie Richter


Mitglied des Vorstands

Telefon: (02129) 91 57 79 oder (0177) 32 68 50 9
E-Mail: stefanie.richter@streunerherzen.com